Es ist nur ein Jahr her, dass Unterschriften für das Artenschutz Volksbegehren gesammelt wurden. Am Mittwoch wurde das „Biodiversitätsstärkungsgesetz“ im Landtag verabschiedet. Bis 2030 30-40% Anteil ökologischer Landbau, Reduzierung der Pestizide, Biotopenverbund, Reduzierung der Lichtverschmutzung, Verbot von Schottergärten…..Apropos: meiner Meinung nach wurde das mit den Schottergärten allein zum Zweck der Ehrenrettung der Landwirte mit aufgenommen, um die Schuld am Artensterben nicht alleine auf die Landwirtschaft zu schieben, sonst hätten die Landwirtschaftsverbände sich wahrschienlich geweigert, mitzuarbeiten. Vergleichen wir doch mal, Anteil der Agrarfläche laut Umweltbundesamt in Deutschland 50,8%, Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Wohnen, öffentliche Zwecke oder Gewerbe auch Erholungsflächen, Friedhöfe und Verkehrsflächen) zusammengenommen 14.3%. Welchen Anteil davon ist dann wohl dem Privatgarten zuzuschreiben und welcher Anteil sind Schottergärten? Genau kann ich es nicht sagen, aber der Anteil wird verschwindend gering sein.
Wenn man also etwas für die Biodiversität tun will, dann muss man da ansetzen, wo sie vernichtet wird….in der Landwirtschaft.